Gesetze / Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

SEDDiktStiftG

§ 5 Organe der Stiftung

Organe der Stiftung sind

1.
der Stiftungsrat,
2.
der Vorstand.

Zur Beratung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Stiftung Fachbeiräte berufen.

§ 4 § 6