Gesetze / Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
SEDDiktStiftG§ 5 Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind
1.
der Stiftungsrat,
2.
der Vorstand.
Zur Beratung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Stiftung Fachbeiräte berufen.