Gesetze / Soldatenentschädigungsgesetz

SEG

§ 9 Anspruchskonkurrenz

Ansprüche auf Leistungen der Soldatenentschädigung gehen Ansprüchen auf Leistungen der Sozialen Entschädigung vor, soweit sie auf derselben Ursache beruhen.

§ 8 § 10