Gesetze / Soldatengesetz SG § 26 Verlust des Dienstgrades Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 13.04.2025. Zur aktuellen Fassung → Der Soldat verliert seinen Dienstgrad nur kraft Gesetzes oder durch Richterspruch. Das Nähere über den Verlust des Dienstgrades durch Richterspruch regelt die Wehrdisziplinarordnung.