Gesetze / Erstes SGB XI-Änderungsgesetz
SGB11ÄndG 1Art 8 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2)
Gesetze / Erstes SGB XI-Änderungsgesetz
SGB11ÄndG 1(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2)