Gesetze / Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2019

SGB3EntgV 2019

§ 1 Pauschalierte Nettoentgelte

Die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2019 ergeben sich aus der dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügten Tabelle.

§ 2