Gesetze / Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2019

SGB3EntgV 2019

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2018 vom 19. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3989) außer Kraft.

§ 2