Gesetze / Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung
SGB5EÜV§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.