Gesetze / Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz

SGleiG 2024

§ 16 Angebote von Betreuungsmöglichkeiten

Es sollen Angebote zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen gemacht werden. Dies umfasst auch Beratungs- und Vermittlungsleistungen.

§ 15 § 17