Gesetze / Soldaten-Haushaltshilfen-Verordnung
SHV§ 5 Antragsfrist
Der Antrag kann nur bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung der Teilnahme an einer der in § 1 Absatz 1 genannten Maßnahmen gestellt werden.
Gesetze / Soldaten-Haushaltshilfen-Verordnung
SHVDer Antrag kann nur bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung der Teilnahme an einer der in § 1 Absatz 1 genannten Maßnahmen gestellt werden.