Gesetze / Systemintegration-und-Vernetzung-Fortbildungsprüfungsverordnung

SIVFPrV

§ 3 Inhalt der Prüfung

Die Prüfung findet im Prüfungsbereich „IT-Infrastrukturen planen, Systeme und Komponenten integrieren und vernetzen sowie Funktion und Betrieb sicherstellen“ nach § 4 statt.

§ 2 § 4