Gesetze / VVG-Schlichtungsstellenverordnung
SStellV-VVG§ 2
Die Ombudsleute werden auf der Grundlage ihrer Verfahrensordnungen und Satzungen tätig.
Gesetze / VVG-Schlichtungsstellenverordnung
SStellV-VVGDie Ombudsleute werden auf der Grundlage ihrer Verfahrensordnungen und Satzungen tätig.