Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten

STV_BERGBEHOERDE

§ 1

Dem am 6. Februar 2024 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2