Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 5. Juni 2008 über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung

STV_HOCHSCHULZULASSUNG_2008

§ 1

Dem im Land Brandenburg am 10. April 2008 unterzeichneten Staatsvertrag vom 5. Juni 2008 über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2