Gesetze / SUG · BGBl I 2002, 1815, 1817

Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen

44 Normen · ausgefertigt 16.06.2002 · Änderungen

  1. Abschnitt 1 · Anwendungsbereich
  2. § 1 Zielsetzung und Geltungsbereich des Gesetzes
  3. § 1a Begriffsbestimmungen
  4. § 2 Seefahrtbezogene internationale Untersuchungsregelungen
  5. § 3 Behördliche Aufgaben auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften
  6. Abschnitt 2 · Untersuchungen bei der Sicherheitsvorsorge durch verantwortliche Personen
  7. § 4 Sachlicher Geltungsbereich des Abschnitts 2
  8. § 5 Organisatorische Maßnahmen für Untersuchungen
  9. § 6 Anpassung betrieblicher Sicherheitskonzepte
  10. § 7 Verbesserung der Vorschriften von Klassifikationsgesellschaften
  11. § 8 Unterrichtung von Klassifikationsgesellschaften
  12. Abschnitt 3 · Amtliche Untersuchungen zur Sicherheitskultur des internationalen und nationalen Seesicherheitssystems
  13. Unterabschnitt 1 · Grundsätze
  14. § 9 Zielsetzung und sachlicher Geltungsbereich des Abschnitts 3
  15. § 10 Internationale Untersuchungsregelungen im Sinne des Abschnitts 3
  16. § 11 Entscheidung über die Durchführung der Sicherheitsuntersuchung nach Abschnitt 3
  17. Unterabschnitt 2 · Organisation
  18. § 12 Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
  19. § 13 Verwaltungs- und Amtshilfe
  20. Unterabschnitt 3 · Zusammenarbeit mit anderen Staaten
  21. § 14 Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO)
  22. § 15 (weggefallen)
  23. § 16 Benennung des für die Sicherheitsuntersuchung federführenden Staates
  24. § 17 Teilnahme an Sicherheitsuntersuchungen anderer Staaten
  25. § 18 Hilfeleistungen im Rahmen der Zusammenarbeit
  26. Unterabschnitt 4 · Durchführung der Sicherheitsuntersuchung
  27. § 19 Untersuchungsstatus
  28. § 20 Untersuchungsverfahren
  29. § 21 Einleitung der Sicherheitsuntersuchung
  30. § 22 Untersuchungsbefugnisse
  31. § 23 Unfallort
  32. § 24 Teilnehmer am Untersuchungsverfahren
  33. § 25 Besorgnis der Befangenheit
  34. § 26 Nachweismittel
  35. Unterabschnitt 5 · Untersuchungsberichte und ihre Bekanntgabe
  36. § 27 Untersuchungsbericht
  37. § 28 Veröffentlichung des Untersuchungsberichts
  38. § 29 Sicherheitsempfehlungen
  39. § 30 Ausländische Untersuchungsberichte
  40. § 31 Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens
  41. Unterabschnitt 6 · Untersuchungskammer
  42. § 32 Zuständigkeit
  43. Unterabschnitt 7 · Allgemeine Vorschriften
  44. § 33 Verarbeitung
  45. § 34 Vertraulichkeit
  46. § 35 Übermittlung an öffentliche Stellen
  47. § 36 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
  48. § 37 Arbeit zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr
  49. § 38 Beteiligung am Such- und Rettungsdienst
  50. Abschnitt 4 · Bußgeld-, Schluss- und Übergangsvorschriften
  51. Unterabschnitt 1 · Bußgeldvorschriften
  52. § 39 Bußgeldvorschriften
  53. Unterabschnitt 2 · Schlussvorschriften
  54. § 40 Vollzugsvereinbarungen zwischen Bund und Küstenländern
  55. § 41 Einschränkung von Grundrechten
  56. § 42 Verordnungsermächtigung
  57. § 43 Übergangsregelung
  58. Anlage (zu den §§ 2, 3, 10, 20 Absatz 4)