Gesetze / SUrlV 2016 · BGBl I 2016, 1284

Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes

28 Normen · ausgefertigt 01.06.2016 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. § 1 Geltungsbereich
  4. § 2 Zuständigkeit
  5. § 3 Voraussetzungen
  6. § 4 Dauer
  7. § 5 Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten
  8. § 6 Sonderurlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen oder in einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  9. § 7 Sonderurlaub zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit
  10. § 8 Sonderurlaub im Rahmen des Aufstiegs in eine Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes
  11. § 9 Sonderurlaub für Aus- oder Fortbildung
  12. § 10 Sonderurlaub für fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung
  13. § 11 Sonderurlaub für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung
  14. § 12 Sonderurlaub für vereinspolitische Zwecke
  15. § 13 Sonderurlaub zur Ableistung von Freiwilligendiensten
  16. § 14 Sonderurlaub für eine Ausbildung zur Schwesternhelferin oder zum Pflegediensthelfer
  17. § 15 Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke
  18. § 16 Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
  19. § 17 Sonderurlaub für sportliche Zwecke
  20. § 18 Sonderurlaub für Familienheimfahrten
  21. § 19 Sonderurlaub aus dienstlichen Anlässen
  22. § 20 Sonderurlaub aus medizinischen Anlässen
  23. § 21 Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen
  24. § 21a Sonderurlaub bei Mitaufnahme oder ganztägiger Begleitung bei stationärer Krankenhausbehandlung
  25. § 22 Sonderurlaub in anderen Fällen
  26. § 23 Verfahren
  27. § 24 Widerruf
  28. § 25 Ersatz von Mehraufwendungen
  29. § 26 Besoldung
  30. § 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten