Gesetze / Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019

SVBezGrV 2019

§ 1 Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2017 beträgt 37 077 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2019 beträgt 38 901 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

§ 2