Gesetze / Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020

SVBezGrV 2020

§ 1 Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2018 beträgt 38 212 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt 40 551 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

§ 2