Gesetze / Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021

SVBezGrV 2021

§ 1 Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2019 beträgt 39 301 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2021 beträgt 41 541 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

§ 2