Gesetze / Gesetz über die Auflösung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung

SVDDRAuflG

§ 1 Auflösung der Anstalt

Die Staatliche Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung - Anstalt des öffentlichen Rechts - (Anstalt) wird mit Ablauf des 31. Dezember 2007 aufgelöst.

§ 2