Gesetze / Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung

SVHV

§ 30 Übersichten zur Jahresrechnung

Der Jahresrechnung sind Übersichten über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Vorgriffe beizufügen.

§ 29a § 31