Gesetze / SVwHKVorRV · BGBl II 2009, 142

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin

20 Normen · ausgefertigt 24.02.2009 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Art 1 Zweck der Verordnung und Begriffsbestimmungen
  3. Art 2 Rechtsstellung
  4. Art 3 Unverletzlichkeit der Geschäftsräume
  5. Art 4 Unverletzlichkeit der amtlichen Archive und Schriftstücke
  6. Art 5 Verkehrsfreiheit
  7. Art 6 Immunität von der Gerichtsbarkeit und Eingriffen der Verwaltungsbehörden
  8. Art 7 Zeugnispflicht
  9. Art 8 Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten
  10. Art 9 Befreiung der Räumlichkeiten des Büros von der Besteuerung
  11. Art 10 Befreiung der Dienstkraftfahrzeuge des Büros und bestimmter Privatfahrzeuge der entsandten Mitarbeiter von der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsteuer
  12. Art 11 Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen
  13. Art 12 Weitere steuerliche Regelungen
  14. Art 13 Befreiung vom System der sozialen Sicherheit
  15. Art 14 Befreiung von der Ausländermeldepflicht, der Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitserlaubnis
  16. Art 15 Ausweise
  17. Art 16 Beachtung der deutschen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften
  18. Art 17 Haftpflichtversicherung
  19. Art 18 Private Erwerbstätigkeit
  20. Art 19 Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind
  21. Art 20 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung
  22. Schlussformel