Gesetze / Saatgutverkehrsgesetz

SaatVerkG 1985

§ 37 Aufgaben

Das Bundessortenamt ist zuständig für die Sortenzulassung und die hiermit zusammenhängenden Angelegenheiten. Es führt die Sortenliste und überwacht die Erhaltung der zugelassenen Sorten.

§ 36 § 38