Gesetze / Saatgutverkehrsgesetz
SaatVerkG 1985§ 37 Aufgaben
Das Bundessortenamt ist zuständig für die Sortenzulassung und die hiermit zusammenhängenden Angelegenheiten. Es führt die Sortenliste und überwacht die Erhaltung der zugelassenen Sorten.
Gesetze / Saatgutverkehrsgesetz
SaatVerkG 1985Das Bundessortenamt ist zuständig für die Sortenzulassung und die hiermit zusammenhängenden Angelegenheiten. Es führt die Sortenliste und überwacht die Erhaltung der zugelassenen Sorten.