Gesetze / Saatgutverordnung
SaatV§ 35 Ablieferung ungültiger Etiketten, Einleger und Verschlusssicherungen
Die Etiketten, Einleger und Verschlusssicherungen der Packungen oder Behältnisse sowie die Packungen mit Aufdrucketikett sind nach näherer Anweisung der Anerkennungsstelle abzuliefern oder unbrauchbar zu machen, wenn