Gesetze / Saatgutverkehrsgesetz
SaatVerkG 1985§ 29 Geschlossene Anbaugebiete
Die Länder können geschlossene Anbaugebiete für die Erzeugung von Saatgut errichten.
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SaatVerkG 1985Die Länder können geschlossene Anbaugebiete für die Erzeugung von Saatgut errichten.