Gesetze / Saatgutverkehrsgesetz
SaatVerkG 1985§ 39 Zusammensetzung der Sortenausschüsse
Die Sortenausschüsse bestehen jeweils aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende und die Beisitzer sind vom Präsidenten bestimmte Mitglieder des Bundessortenamtes.