Gesetze / Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung
SanOAAusbGV 2013§ 3 Anrechnung anderer Einkünfte auf das Ausbildungsgeld
Auf das Ausbildungsgeld angerechnet werden Geld- oder Sachleistungen, die eine Sanitätsoffizier-Anwärterin oder ein Sanitätsoffizier-Anwärter von anderer Seite für eine in der Approbations- oder Bestallungsordnung vorgeschriebene Tätigkeit erhält.