Gesetze / Sanitätsdienstvergütungsverordnung
SanOffzVergV§ 4 Gesamtzeit
Die berücksichtigten Zeiten eines Kalendermonats sind zu addieren und danach auf volle Stunden zu runden (Gesamtzeit). Bei einem Bruchteil von mindestens 30 Minuten wird aufgerundet; ansonsten wird abgerundet.