Gesetze / Gebührenverordnung zum Satellitendatensicherheitsgesetz
SatDSiGebV§ 1 Gebührenerhebung
Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der nach § 24 des Satellitendatensicherheitsgesetzes zuständigen Behörde werden Gebühren erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis in der Anlage zu dieser Verordnung.