Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 1974 über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale

SatellitÜbkG

Art 1 Zustimmung zu dem Übereinkommen

Dem in Brüssel am 21. Mai 1974 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2