Gesetze / Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz

SaubFahrzeugBeschG

§ 10 Anwendungsvorschrift

Dieses Gesetz gilt für Beschaffungen im Sinne des § 3, deren Auftragsbekanntmachung nach dem 2. August 2021 veröffentlicht wird oder bei denen nach dem 2. August 2021 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wird.

§ 9