Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Schulämterverordnung

SchÄV

§ 3 Übertragung überregionaler Aufgaben

Zur Ausübung der Schulaufsicht werden den staatlichen Schulämtern für den Bereich anderer staatlicher Schulämter die in der Anlage festgelegten Zuständigkeiten übertragen.

§ 2 § 4