Gesetze / SchAusrV 2026 · BGBl. I 2026, Nr. 181

Schiffsausrüstungsverordnung

36 Normen · ausgefertigt 18.06.2026 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Zuständige Behörde
  6. Abschnitt 2 · Anforderungen an Schiffsausrüstung für die Bereitstellung auf dem Markt
  7. § 4 Anforderungen an Schiffsausrüstung
  8. § 5 Voraussetzungen für das Ausstellen von Schiffsausrüstung ohne Zulassung
  9. § 6 Ausnahmen aufgrund technischer Neuerungen
  10. § 7 Ausnahmen zu Versuchs- oder Erprobungszwecken
  11. § 8 Ausnahmen für Häfen außerhalb der Europäischen Union
  12. § 9 Ausnahmen für nicht verfügbare Ausrüstung
  13. Abschnitt 3 · Konformitätsbewertungsverfahren nach der Richtlinie 2014/90/EU
  14. § 10 EU-Konformitätsbewertungsverfahren
  15. § 11 EU-Konformitätserklärung
  16. § 12 Steuerrad-Kennzeichen
  17. § 13 Elektronische Kennzeichnung
  18. Abschnitt 4 · Konformitätsbewertungsstellen
  19. Unterabschnitt 1 · Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen nach der Richtlinie 2014/90/EU
  20. § 14 Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung
  21. § 15 Anforderungen an die organisatorische und personelle Unabhängigkeit der Konformitätsbewertungsstelle
  22. § 16 Anforderungen an die Ausstattung der Konformitätsbewertungsstelle
  23. § 17 Anforderungen an das Fachpersonal der Konformitätsbewertungsstelle
  24. Unterabschnitt 2 · Befugniserteilung und Notifizierung
  25. § 18 Antrag auf Erteilung der Befugnis
  26. § 19 Erteilung der Befugnis
  27. § 20 Änderung einer erteilten Befugnis
  28. Unterabschnitt 3 · Anforderungen hinsichtlich der Durchführung der Konformitätsbewertung
  29. § 21 Pflichten der Konformitätsbewertungsstelle
  30. § 22 Zweigunternehmen und Vergabe von Unteraufträgen
  31. Abschnitt 5 · Befugnis erteilende und notifizierende Behörde für Konformitätsbewertungsstellen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/90/EU
  32. § 23 Zuständigkeit und Aufgaben
  33. § 24 Anforderungen an die Befugnis erteilende und notifizierende Behörde
  34. § 25 Befugnisse der Befugnis erteilenden und notifizierenden Behörde
  35. Abschnitt 6 · Pflichten der Wirtschaftsakteure für Schiffsausrüstung nach § 1 Absatz 1 Nummer 2
  36. § 26 Pflichten des Herstellers
  37. § 27 Bevollmächtigter für die Europäische Union
  38. § 28 Sonstige Wirtschaftsakteure
  39. Abschnitt 7 · Marktüberwachung
  40. § 29 Befugnisse und Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde für Schiffsausrüstung
  41. § 30 Formale Nichtkonformität
  42. § 31 Veröffentlichung und Weiterleitung von Informationen
  43. § 32 EU-Schutzklauselverfahren
  44. Abschnitt 8 · Überwachung der Nutzung
  45. § 33 Schiffsbezogene Überwachung
  46. § 34 Einflaggung
  47. § 35 Datenschutzrechtliche Regelungen
  48. Abschnitt 9 · Ordnungswidrigkeiten
  49. § 36 Ordnungswidrigkeiten