Gesetze / Schweinehaltungshygieneverordnung
SchHaltHygV§ 10 Amtliche Beaufsichtigung
Jeder Betrieb unterliegt der Beaufsichtigung durch den beamteten Tierarzt.
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SchHaltHygVJeder Betrieb unterliegt der Beaufsichtigung durch den beamteten Tierarzt.