Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau
SchKfmAusbV 2004§ 6 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.