Gesetze / Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung

SchKiSpV

§ 18

Der Minister und Leiter des Amtes für Preise gewährleistet durch Preiskontrollen in den an der Schüler- und Kinderspeisung beteiligten Betrieben und Einrichtungen die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Preisregelungen.

§ 17 § 19