Gesetze / SchSiServAusbV · BGBl I 2008, 940

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit

8 Normen · ausgefertigt 21.05.2008 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  3. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  4. § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
  5. § 4 Durchführung der Berufsausbildung
  6. § 5 Zwischenprüfung
  7. § 6 Abschlussprüfung
  8. § 7 Fortsetzung der Berufsausbildung
  9. § 8 Inkrafttreten
  10. Anlage (zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit