Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit
SchSiServAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Servicekraft für Schutz und Sicherheit wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.