Gesetze / Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz
SchaumwZwStG 2009§ 17 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
Treten in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren, in dem sich der Schaumwein befindet, Unregelmäßigkeiten ein, gilt Artikel 215 des Zollkodex sinngemäß.