Gesetze / 2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung

Schengen-COVID-19-V 2

§ 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt auf Grund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie die Verlängerung der vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für Inhaber von Schengen-Visa im Bundesgebiet und die vorübergehende Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels zur Durchreise durch das Bundesgebiet zum Zweck der Ausreise aus dem Schengen-Raum.

§ 2