Gesetze / 2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung

Schengen-COVID-19-V 2

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2020 außer Kraft.

§ 3