Gesetze / 2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung
Schengen-COVID-19-V 2§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2020 außer Kraft.
Gesetze / 2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung
Schengen-COVID-19-V 2(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2020 außer Kraft.