Gesetze / Schengen-Visa-COVID-19-Pandemie-Verordnung

SchengenVisaCOVID-19-V

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Sie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft.

§ 2