Gesetze / Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung
SchfAusbV 2012§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Schornsteinfeger und Schornsteinfegerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe 12 „Schornsteinfeger“ der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.