Gesetze / Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung

SchfAusbV 2012

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Schornsteinfeger und Schornsteinfegerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe 12 „Schornsteinfeger“ der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.

§ 2