Gesetze / Schornsteinfeger-Handwerksgesetz SchfHwG § 12a Haftungsausschluss Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 13.04.2025. Zur aktuellen Fassung → Eine Haftung des Staates an Stelle des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers besteht nicht.