Gesetze / Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

SchfHwG

§ 43 Ruhegeld wegen Versetzung in den Ruhestand

Am 31. Dezember 2012 festgestellte Ruhegelder wegen Versetzung in den Ruhestand werden vom 1. Januar 2013 an als Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt.

§ 42 § 44