Gesetze / Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung

SchiffsBelWertV

§ 10 Durchschnittlicher Marktwert

Der durchschnittliche Marktwert ist der Durchschnittsbetrag der Marktwerte eines gleichartigen Schiffes für die zugrunde zu legenden letzten Kalenderjahre vor dem Jahr der Wertermittlung.

§ 9 § 11