Gesetze / Gesetz über die Aufhebung des staatlichen Schleppmonopols auf den westdeutschen Kanälen
SchlMonAufhG§ 2
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.