Gesetze / SchuTSEV · BGBl I 2009, 1060

Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden

6 Normen · ausgefertigt 13.05.2009 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Schutz von zu Sicherheitszwecken betriebenen Sende- und Empfangsfunkanlagen
  6. § 4 Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze
  7. § 5 Schutz von Flugfunk-Frequenzen
  8. § 6 Inkrafttreten
  9. Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Nach § 3 bundesweit besonders zu schützende Frequenzbereiche
  10. Anlage 2 (zu § 3 Abs. 1) Grenzwerte der Störfeldstärke von leitergebundenen Telekommunikationsanlagen und -netzen
  11. Anlage 3 (zu § 3 Abs. 1) Messvorschrift für Störaussendungen aus leitungsgebundenen Telekommunikationsanlagen und -netzen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 3 GHz