Gesetze / Sicherheitsfunk-Schutzverordnung
SchuTSEV§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Durchführung besonderer Maßnahmen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) zum Schutz von
1.
Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden, und
2.
öffentlichen Telekommunikationsnetzen
vor elektromagnetischen Störungen.