Gesetze / Verordnung über die Umstellung von Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten im Saarland
SchuldSaarUmstV§ 9
Diese Verordnung tritt mit dem Ende der Übergangszeit in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Umstellung von Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten im Saarland
SchuldSaarUmstVDiese Verordnung tritt mit dem Ende der Übergangszeit in Kraft.